„Vollmundig versprach der „NRW Schuldnerberater e. V.“ auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.“ – Quelle und mehr: PM VZ NRW
Siehe auch: „Zwölf Kriterien zur Bewertung von Verbraucherinsolvenzund Schuldnerberatungsangeboten“