„Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.“ – Quelle und mehr: http://www.vzhh.de/presse/476994/widerruf-von-immobiliendarlehen-weiterhin-moeglich.aspx