„Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), die wegen einer längeren Krankheit oder dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr arbeiten können, sondern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, dürfen in den günstigeren Basistarif ihrer Versicherung wechseln. Doch bei der Einstufung in den preiswerteren Tarif spielen private Krankenversicherungen auf Zeit, so dass betroffene Verbraucher oft ein oder zwei Monate viel zu hohe PKV-Prämien zahlen müssen. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert eine klare gesetzliche Regelung zum rückwirkenden Tarifwechsel.
„Es kann nicht sein, dass Menschen, die vom Existenzminimum leben, ihr gesamtes Einkommen und manchmal sogar mehr als das an ihre private Krankenversicherung abgeben müssen“, sagt Charlotte Henkel, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützerin hatte durchgesetzt, dass ein Privatversicherter, der wegen einer schweren Krankheit Grundsicherung beantragen musste, rückwirkend in den Basistarif seiner Krankenversicherung wechseln konnte.
Die Versicherung HanseMerkur von Herrn J. hatte auf die Übermittlung des Bewilligungsbescheids vom Grundsicherungsamt erst vier Wochen später reagiert und die Antragsunterlagen für den Tarifwechsel sogar erst acht Wochen nach Beginn des bewilligten Grundsicherungsbezugs verschickt. Nach Antragstellung teilte HanseMerkur Herrn J. mit, dass er nicht rückwirkend in den Basistarif aufgenommen werden könnte. Für Herrn J. bedeutete dies eine Nachzahlung für zwei Monate in Höhe von 1.250 Euro – viel mehr als er monatlich vom Grundsicherungsamt für seinen Lebensunterhalt bekam. Erst nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einschaltete, lenkte die Versicherung ein und ließ Herrn J. kulanterweise schon zum Beginn seines Grundsicherungsbezugs in den PKV-Basistarif wechseln.
„Wir befürchten, dass die Verzögerungstaktik der privaten Krankenversicherungen System hat“, so Patientenberaterin Henkel. „Andere Versicherte erleben wahrscheinlich dasselbe, nehmen es aber einfach hin und zahlen die hohen Summen, obwohl sie es eigentlich nicht können.“ Tatsächlich gibt es keine eindeutige Regelung für den Zeitpunkt der Umstufung in den Basistarif. “Nur eine Änderung des Gesetzes kann da Klarheit schaffen. Die Politiker sind also am Zug“, fordert Henkel. Verzögerungen durch die Versicherung dürften nicht zu Lasten der Patienten gehen. Betroffene, die solche Erfahrungen gemacht haben, sollten die Verbraucherzentrale Hamburg informieren.
Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hilft bei Problemen mit privaten Krankenversicherungen und unterstützt beim Tarifwechsel. Anmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch unter Tel. (040) 24832-130 oder -107. Weitere Informationen: www.vzhh.de.“
Quelle: www.vzhh.de/presse/443914/zu-hohe-praemien-fuer-private-krankenversicherung-bei-jobverlust.aspx
Update 15.2.2016: siehe auch www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verbraucher-als-privatpatient-im-notfall-in-den-basistarif-wechseln