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vzbv: Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen

Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.- zur PM des vzbv