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Vattenfall und die 3,10 Euro-Mahnkosten

Aus aktuellem Anlass hier nochmal der Hinweis auf das Urteil des AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15. Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Mehr siehe unsere Meldung vom 14.12.2015.

Zur Anschauung ein konkretes Fallbeispiel als pdf. Auch wenn dies erfolgreich ausging, bleiben Fragen offen: wie berechnen sich die 3,10 Euro und warum mahnt Vattenfall 2x im Monat?

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Hamburger Senat zur Wartezeit in der Schuldnerberatung

Der Hamburger Senat hat zum Bericht des Landesrechungshofes 2017 durch Mitteilung an die Bürgerschaft Stellung genommen (Drucksache 21/8740).

Zur Wartezeit in der Schuldnerberatung heisst es: „Eine möglichst zeitnahe Aufnahme des Beratungsprozesses ist ein Anliegen der zuständigen Behörde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass

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„Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ veröffentlicht

Das BMJV meldet: „Im Verbraucherschutzkapitel des Koalitionsvertrages wurde vereinbart, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. I S. 3714) erzielten Verbesserungen zu evaluieren. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen gegen unseriöse Geschäftspraktiken u. a. in den Bereichen E-Mail und SMS-Werbung, Telefonwerbung, Gewinnspieldiensteverträge und urheberrechtliche Abmahnungen.

Um die Evaluierung auf wissenschaftlicher Grundlage durchführen zu können, hat das BMJV die Professoren Frauke Henning-Bodewig, Rupprecht Podszun und Hans Schulte-Nölke mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wurde heute an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages übermittelt. [hier als pdf]

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Inkassounternehmen darf sich nicht „Deutsches Vorsorgeinstitut“ nennen

„Eine Handelsgesellschaft, die im Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit fremde Forderungen einzieht, kann sich in ihrem Firmennamen – ohne klarstellenden Zusatz – nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 08.03.2017 erlassenen Beschluss entschieden (27 W 179/16) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn bestätigt.

Die Antragstellerin, eine Kommanditgesellschaft aus Paderborn, befasst sich in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Einzug von Forderungen. Sie beabsichtigt, ihren Firmennamen in ʺDeutsches Vorsorgeinstitut KGʺ umzubenennen. Ihren dementsprechenden Antrag hat das für das Handelsregister zuständige Amtsgericht Paderborn unter Hinweis darauf abgelehnt, die gewählten Namensbestandteile ʺInstitutʺ und ʺDeutschesʺ seien irreführend.

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Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner des Caritasverbandes Frankfurt: „Jeder investierte Euro erbringt einen Return im Wert von 6,60 Euro.“

Aus der PM vom 31.3.2017 der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.: „Dort* wurde die Berechnung des „Social Return on Investment“ (Kosten-Nutzen-Analyse) exemplarisch bei der Sozialberatung für Schuldner in Frankfurt durchgeführt. Das Ergebnis: Jeder investierte Euro bringt einen Profit von 6,60 Euro. Die Schuldnerberatung verbessert zu 45 % die Lebenssituation der Schuldner. Zu fast 40 % profitiert auch die Öffentliche Hand von der Schuldnerberatung und zu 13 % die Arbeitgeber der Betroffenen.“

* Die Rede ist vom III. Teil der Sozialwirtschaftsstudie Hessen des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt (iss) unter dem Titel „Social Return on Investment – gesellschaftliche und soziale Wirkungen sichtbar gemacht – Eine Analyse der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner des Caritasverbandes Frankfurt e. V.“ (hier als pdf), verfasst von Alejandro Rada, Anne Stahlmann, unter Mitarbeit von Wolfgang Kleemann.

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Bundesarbeitsgericht zur Berechnung des pfändungsfreien Einkommens bei Unterhaltszahlungen

BAG, Urteil vom 28.08.2013, Aktenzeichen: 10 AZR 323/12 – daraus:

Rz. 10 f: „I. Der Kläger ist klagebefugt, der Anspruch ist nicht Bestandteil der Insolvenzmasse.

1. Nach § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das Gesamtvermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse, nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO gilt ua. § 850c ZPO entsprechend. Unpfändbare Forderungen gehören demnach nicht zur Insolvenzmasse,

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Bundesregierung: Antwort auf Kleine Anfrage zu „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken (I) – Inkassowesen“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11478 – „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken (I) – Inkassowesen“ liegt vor: Drucksache 18/11714.

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Caritas Hamburg berät 10.000 Haushalt mit dem Stromspar-Check

Die Caritas Hamburg jubelt: „1.011 Kühlschränke, 96.700 Energiesparlampen und 4.770 Duschköpfe ausgetauscht – Die Caritas hat in Hamburg den 10.000 Stromspar-Check durchgeführt. Seit Januar 2010 berät der Caritasverband für Hamburg e.V. mit Unterstützung der Hamburger Umweltbehörde einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Energiearmut.“

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NDR Info – Der Talk: Udo Reifner

Am Ostermontag sendete der NDR ein sehr hörenswertes Gespräch mit Udo Reifner (wikipedia / iff) im Rahmen der Reihe „Der Talk“. Ein Muss für jede/n engagierte/n Schuldnerberater/in: www.ndr.de/info/sendungen/talk/Der-Talk,sendung622914 und direkt als mp3.

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BASFI Hamburg: Infoline Aktuelles

10.04.2017 Folgende Regelung tritt neu in Kraft:
Fachanweisung zu § 36 SGB XII Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

20.03.2017 Folgende Regelung tritt neu in Kraft:
Fachanweisung zur Kooperation zwischen Jobcenter team.arbeit.hamburg und den Fachstellen für Wohnungsnotfälle – Folgende Regelung wurde aktualisiert: Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe