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„SCHUFA Kredit-Kompass: Rückzahlungsquote mit 97,8 Prozent auf höchstem Niveau seit zehn Jahren“

„Verbraucher in Deutschland haben ihre Finanzen im Griff. Dies ist das Fazit des aktuellen SCHUFA Kredit-Kompass 2017, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums der SCHUFA fasst der aktuelle Kredit-Kompass neben der ausführlichen Analyse des Kreditverhaltens deutscher Verbraucher im Jahr 2016 auch die Entwicklung relevanter Indikatoren der vergangenen zehn Jahre zusammen.“ – Quelle und mehr: PM der Schufa

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Hamburg Journal: Jedes fünfte Kind in Hamburg ist arm

Jedes fünfte Kind in Hamburg ist arm, Hamburg Journal – 19.05.2017: In Hamburg ist jedes fünfte Kind von Hartz IV abhängig. Bei einer Anhörung in Hamburg berichteten Betroffene, soziale Einrichtungen und Initiativen über die Situation.

www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Jedes-fuenfte-Kind-in-Hamburg-ist-arm

Siehe auch den Bericht der LINKEN Hamburg.

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BGH zu „Pay by call“ (0900er-Nummer): Eltern haften nicht für ihre Kinder

BGH, Urteil vom 6. April 2017 – III ZR 368/16: Eine Telefongesellschaft macht aus abgetretenem Recht einen Entgeltanspruch für die Nutzung des Telefon-Anschlusses im Rahmen des „Pay by Call-Verfahrens“ über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe wurden von dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten getätigt. Das Kind nahm an einem zunächst kostenlosen Computerspiel teil, in dessen Verlauf zusätzliche Funktionen gegen sogenannte Credits freigeschaltet werden konnten. Die „Credits“ konnten entgeltlich erworben werden.

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Wo „0 € Bargeld­abhebungs­gebühr weltweit“ draufsteht, muss auch weltweite Kostenfreiheit drin sein

Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit „0 € Bargeld­abhebungs­gebühr weltweit“, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie auf Einschränkungen deutlich hingewiesen werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.04.2017, Az. 5 U 38/14, (nicht rechtskräftig) in zweiter Instanz entschieden. Anlass waren Werbe­briefe, in denen die Barclays Bank für die Kreditkarte Gold Visa mit einer kostenlosen Bargeldabhebung im Ausland geworben hatte. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). – Quelle und mehr: PM des vzbv

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Studie des iff zu Finanzvergleichsportalen: Unter falscher Flagge

„Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Vergleichsportale für Finanzdienstleistungen, um sich einen Marktüberblick über die besten Angebote und Konditionen verschaffen zu können – sie vertrauen auf die Rankings. Ein umfassender und objektiver Vergleich ist jedoch oft nicht möglich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Ergebnisse der Studie zeigen politischen Handlungsbedarf auf. Der vzbv fordert klare Kriterien zur Sicherung der Objektivität von Online-Produktvergleichen bei Finanzdienstleistungen.

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Hess. Datenschutzbeauftragter zur Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Lohnpfändung

An dieser Stelle der Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2016 des Hessischen Datenschutzbeauftragen (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch).  Unter Nr. 4.2.4 befasst er sich mit dem Thema „Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen“.

Der gesamte Tätigkeitsbericht – vor allem das Kapitel 4.2. „Auskunfteien und Inkassounternehmen“ – ist interesssant zu lesen: www.datenschutz.hessen.de/taetigkeitsberichte.htm

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„Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“

An dieser Stelle der Hinweis auf einen Artikel von RA Eckehard Ludwig in der ZInsO 2017, 863: „Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“.

Ludwig ist der Ansicht, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht zur Entlastung der Insolvenzgerichte beiträgt. Insolvenzverfahren würden durch Nullpläne oder Fast-Nullpläne nicht verhindert werden. Es wäre daher nach wie vor sinnvoll, die Aufnahme der Möglichkeit einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, wie es im Entwurf der Bundesregierung v. 31.10.2012 (BT-Drucksache 17/11268; Seite 33, zu Nr. 35) vorgesehen war, Gesetz werden zu lassen. Es wäre sogar angezeigt, einen Schritt weiter zu gehen und den Zwang, eine außergerichtliche Einigung erfolglos versucht zu haben, abzuschaffen.

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Stellenausschreibung Schuldner- und Insolvenzberater (m/w) in Neustadt/Ostholstein

Der Verein pro Arbeit e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin für die nach § 305 InsO anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle GATE – Ostholstein in Neustadt i. H. einen Schuldner- und Insolvenzberater (m/w) mit einem Stellenumfang von 38,42 Std./Woche. Mehr im Stellenangebot.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 20.12.2019
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„Finanz-TÜV“ für alle Finanzprodukte ist umstritten

Gestern fand eine öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ (Drs. 18/9709) statt.

Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden. Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei.

Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen.

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Bis 2015 beendete Verbraucher-Insolvenz­verfahren: Gläubiger erhielten durch­schnittlich 1,5 % ihrer Forderungen zurück

„Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (213 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (9,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 9,5 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2015 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 3,9 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,5 % deutlich geringer