„Der Betreuungsschlüssel bei der Arbeitsvermittlung von unter-25-jährigen Arbeitslosen in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) lag im Jahr 2016 bei 1 zu 70. Das bedeutet, ein Arbeitsvermittler hatte 70 Jugendliche zu betreuen. Das geht aus einer Antwort (18/10802) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10769) der Fraktion Die Linke hervor. Daraus ist ferner zu entnehmen, dass das Betreuungsverhältnis in der Arbeitsvermittlung bei den über-25-Jährigen im vergangenen Jahr bei 1 zu 129 lag, dass sich also ein Betreuer um 129 Arbeitssuchende kümmerte.“ – Quelle: Bundestagsmeldung