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Bundesrat nimmt neuen Anlauf zum Verbraucherschutz bei „Kaffeefahrten“

Letzten Freitag hat der Bundesrat unter TOP 2 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (BR-Drs. 300/15(B)) erneut in den Bundestag einzubringen.

Aus dem Gesetzentwurf: „Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die gewerberechtlich als sogenannte „Wanderlager“ einzustufen sind. Nach Medienrecherchen beträgt der Umsatz der Branche 500 Millionen Euro im Jahr. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer wird mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Ein besonders gutes Geschäftwird mit Produkten gemacht, die auf das gesteigerte Interesse an ausgewogener Ernährung und Gesundheit der Teilnehmer abzielen. Zunehmend werden auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen mit erheblichen Schäden für die
Verbraucher vertrieben. Außerdem wird eine Tendenz beobachtet, den Ort der Verkaufsveranstaltung ins Ausland zu verlagern und damit die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen. In der Praxis haben sich auf verschiedenen Ebenen Defizite gezeigt, diesem verbraucherschädlichen Verhalten wirksam zu begegnen.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, unseriöse Kaffeefahrten mit einer deutlichen Erweiterung des rechtlichen Instrumentariums zu bekämpfen.“

siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=verkaufsveranstaltungen