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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Versicherungsvertrieb (dabei: Restschuldversicherungen)

Der Bundestag hat vor einer Woche (29.6.2017) das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes“ verabschiedet – siehe HIB-Meldung und BT-Mediathek.

Dirk Ulbricht vom iff ist ungehalten: unter der Überschrift „Restschuldversicherung: Schnellschuss hilft den Hauptleidtragenden nicht“ findet er deutliche ablehnende Worte.

Auch der vzbv meint: „Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018