Kategorien
Uncategorized

„Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“

An dieser Stelle der Hinweis auf einen Artikel von RA Eckehard Ludwig in der ZInsO 2017, 863: „Der Nullplan – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder: ernstzunehmende Bemühung um außergerichtliche Schuldenbereinigung?“.

Ludwig ist der Ansicht, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht zur Entlastung der Insolvenzgerichte beiträgt. Insolvenzverfahren würden durch Nullpläne oder Fast-Nullpläne nicht verhindert werden. Es wäre daher nach wie vor sinnvoll, die Aufnahme der Möglichkeit einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, wie es im Entwurf der Bundesregierung v. 31.10.2012 (BT-Drucksache 17/11268; Seite 33, zu Nr. 35) vorgesehen war, Gesetz werden zu lassen. Es wäre sogar angezeigt, einen Schritt weiter zu gehen und den Zwang, eine außergerichtliche Einigung erfolglos versucht zu haben, abzuschaffen.