Dass sich die Regelsätze zum Jahreswechsel änderten, dürfte sich rumgesprochen haben. Interessant sind darüber hinaus auch weitere Änderungen durch das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, welches am 28.12.2016 im BGBl. I S. 3159 veröffentlich wurde. Vgl. die Übersicht von Widerspruch e.V. aus Bielefeld unter tacheles-sozialhilfe.de/(…)/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf
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