Der Hamburger Senat hat zum Bericht des Landesrechungshofes 2017 durch Mitteilung an die Bürgerschaft Stellung genommen (Drucksache 21/8740).
Zur Wartezeit in der Schuldnerberatung heisst es: „Eine möglichst zeitnahe Aufnahme des Beratungsprozesses ist ein Anliegen der zuständigen Behörde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schuldnerberatungsstellen auch bereits in der Zeit bis zum Erstberatungsgespräch regelmäßig Kontakt zu den Kunden halten und diese auf die Schuldnerberatung vorbereiten. Dies kann beispielsweise durch den Besuch von Informationsveranstaltungen, durch die Vorbereitung von Unterlagen, durch Termine zur Beantragung der Kostenübernahme und durch kurzfristige Interventionen im Notfall geschehen. Zudem ist zu beachten, dass in der durchschnittlichen Wartezeit auch diejenigen Fälle enthalten sind, in denen sich das Erstberatungsgespräch aus persönlichen Gründen des Schuldners bzw. auf Grund von Faktoren, die von der Schuldnerberatungsstelle nicht beeinflussbar sind, verzögert.“