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Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums

Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. unterstützen folgenden Aufruf:

Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“

Zum ganzen Aufruf. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).