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„Kontogebühr“ bei Bauspardarlehen unzulässig

BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 – XI ZR 308/15: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist. Zur Pressemitteilung des Gerichts – siehe auch: tagesschau.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 01.09.2017