„Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“ vom 28. September 2017. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro.“ – Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 37/2017 des OLG Düsseldorf