Im Bundesegesetzblatt wurde die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“ veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750), durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.
Wir haben eine pdf-Datei mit der neuen Tabelle erstellt, in der die Darstellung in 100-Euro-Schritten erfolgt und die Beträge gerundet sind. Weiter wird nicht nur der pfändbare Betrag, sondern auch der dem Schuldner verbleibende Betrag dargestellt. Diese Art des Tabellenauszuges ist daher zwar ein wenig ungenau, gibt aber einen guten Überblick.
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