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Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten

BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.

PM des BGH – PM der vzbv: Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten – Tipps: http://www.verbraucherzentrale.de/urteil-sms-tan