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Schuldnerberatung wirkt. Ergebnisse einer Klient*innen-Befragung in Schleswig-Holstein

„Im Rahmen des Qualitätsprozesses in der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein wurde in der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017 eine Befragung von Klient*innen durchgeführt mit dem Ziel, die Wirkung von Schuldnerberatung auf die Stabilisierung ihrer finanziellen und psychosozialen Situation zu erheben. Daneben war mit der Befragung die Intention verbunden, die Qualität des Beratungsprozesses durch die Klient*innen bewerten zu lassen. (…)

Die Klient*innen wurden nach der Wirkung der Schuldnerberatung hinsichtlich der Veränderung der finanziellen sowie der psychosozialen Situation gefragt. Im Ergebnis gaben 85 % der Befragten an, dass sich ihre finanzielle Situation durch die Beratung entspannt habe. 83 % kommen besser mit ihrem Geld aus und 92 % zahlen wieder regelmäßig Miete, Strom usw. 89 % haben wieder einen Überblick über ihre monatlichen Zahlungen.

Mit der finanziellen Lage verbessert sich in den überwiegenden Fällen auch die psychosoziale Situation. …“ => weiterlesen unter http://www.schuldnerberatung-sh.de/themen/schuldnerberatung-wirkt-klientinnen-befragung-in-s-h.html

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Bertelsmann Stiftung fordert Reform des Ruhestands: Wandel der Arbeitswelt lässt Altersarmut steigen

„Das deutsche Rentensystem ist nicht ausreichend vorbereitet auf die steigende Zahl von Personen mit flexiblen Arbeitsverhältnissen, unterbrochenen Erwerbsbiographien und geringen Einkommen. Bis 2036 wird das Risiko für Altersarmut weiter steigen.

Am stärksten davon betroffen sind alleinstehende Frauen, Menschen ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose. Doch viele der aktuell diskutieren Reformvorschläge können den Trend steigender Altersarmut nicht umkehren, da sie nicht zielgenau auf die Risikogruppen und die Ausbreitung des Niedriglohnsektors eingehen.

Das sind die Ergebnisse einer Untersuchung zur Altersarmut,

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AG Düsseldorf zur Ermäßigung der Vergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 13 InsVV)

AG Düsseldorf, 20.03.2017 – 513 IK 22/16 – daraus:

„Für den im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellten Insolvenzverwalter reduziert sich die Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 S.1 InsVV gem. § 13 InsVV auf 800,– EUR, wenn die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt worden sind. (…) Was der Gesetzgeber mit „Unterlagen erstellt“ meint, ist allerdings auslegungsbedürftig (so LG Stuttgart, 10 T 517/15, Rdn. 15 – zitiert nach juris-). (…)

Ob die Vordrucke stets maschinenschriftlich ausgefüllt sein müssen, kann vorliegend dahinstehen, da zumindest die Anlage 6 und 7 maschinenschriftlich vorgelegt worden sind, Letzteres gibt ein Indiz für ein „Erstellen“ i.S.v. § 13 InsVV. (…)

Ist wie vorliegend jedoch die Scheiterungsbescheinigung von einer der Verbände oder Mitgliedsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen, Gemeinden angehörigen Stelle oder einer Verbraucherzentrale ausgestellt worden, ist

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PARITÄTISCHES Jahresgutachten zur sozialen Lage in Deutschland: „Aufstiegsversprechen der sozialen Marktwirtschaft werden immer weniger eingelöst“

„Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird  trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der PARITÄTISCHE für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der PARITÄTISCHE fordert eine „Agenda des Sozialen“ und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

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Ergebnisse der Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch die „Ergebnisse der Marktuntersuchung der BaFin zu Restschuldversicherungen“ vorgelegt (pdf).

Hierzu kritisch der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wildwuchs beim Verkauf von Restschuldversicherungen“ sowie das Institut für Finanzdienstleistungen (iff): „Die BaFin zieht falsche Schlüsse“.

Aus letzterem: „Die BaFin stellt einen wichtigen Punkt klar: Restschuldversicherungen werden vollkommen überteuert verkauft. Ebenso wird aber leider ein weiterer wichtiger Punkt kleingeredet, nämlich der, dass das Produkt den Kunden häufig aufgedrängt wird. Restschuldversicherungen sind nicht selten sogar die Bedingung dafür, um überhaupt einen Kredit abschließen zu können.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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Excel-Rechner zur neuen Pfändungstabelle 2017

Ab dem 1.7.2017 gilt die neue Pfändungstabelle. Henrik Schmidt hat dazu unseren Excel-Rechner aktualisiert, den es ab sofort hier gibt:  www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2017/06/pfaendungstabelle_juli_2017_LAG_HH.xlsx.

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„Überschuldete brauchen starke Beratung!“

„Überschuldete brauchen starke Beratung!“ dies ist das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung 2017, die heute startet.

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BGH: keine Sperrfrist bei Aufhebung der Kostenstundung im Erstverfahren wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten

Pflichtlektüre! – Der BGH hat am 4. Mai 2017 – IX ZB 92/16 – beschlossen – Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Schuldner kann ohne Einhaltung einer Sperrfrist einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn in einem vorausgegangenen Insolvenzverfahren die Kostenstundung wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten aufgehoben und das Insolvenzverfahren sodann mangels Masse eingestellt worden ist.
  2. Der Schuldner handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er nach Aufhebung der Kostenstundung und Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ohne Einhaltung einer Sperrfrist erneut einen Antrag auf Kostenstundung für ein neues Insolvenzverfahren stellt, auch wenn die Aufhebung der Kostenstundung darauf beruht, dass er seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.

Vorinstanzen: AG Stralsund, Entscheidung vom 31.05.2016 – 92 IK 102/16 – LG Stralsund, Entscheidung vom 15.08.2016 – 8 T 114/16

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Statistisches Bundesamt: Wartezeit auf Schuldnerberatung beträgt im Schnitt 10 Wochen

„Personen, die aufgrund finanzieller Probleme im Jahr 2016 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, warteten durchschnittlich zehn Wochen auf einen ersten Beratungstermin. Trotz dieser durchschnittlichen Wartezeit konnte in 63 % aller Fälle bereits innerhalb der ersten drei Wochen nach Kontaktaufnahme durch die überschuldete Person mit der Beratungsarbeit begonnen werden. Dies sind erste Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016, die das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni 2017 veröffentlicht. 

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Ausführungsgesetze Insolvenzordnung (AG InsO) der Länder

An dieser Stelle mal eine Auflistung aller Ausführungsgesetze Insolvenzordnung der Länder (AG InsO):

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.05.2018