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Außergerichtliche Kostenansprüche von Inkassounternehmen und Gläubigern – Eine Arbeitshilfe für die Praxis

Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V. hat einen Beitrag zum Thema geschrieben. Lesenswert!

Zu finden unter: www.infodienst-schuldnerberatung.de/aussergerichtliche-kostenansprueche-von-inkassounternehmen-und-glaeubigern-eine-arbeitshilfe-fuer-die-praxis

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Keine Verpflichtung von Spielhallen, auf Wunsch Hausverbote zu erteilen

Das Landgericht Bielefeld, 12 O 120/16, hat mit Urteil vom 30.03.2017 entschieden, dass ein spielsüchtiger Glückspieler von Spielhallenbetreibern nicht verlangen kann, ihm gegenüber ein Hausverbot zu erteilen. Mehr: www.vzbv.de/urteil/keine-verpflichtung-von-spielhallen-auf-wunsch-hausverbote-zu-erteilen

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vzbv startet Kampagne zur Bundestagswahl

„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Kampagne zur Bundestagswahl gestartet. Unter dem Motto „Verbraucher zählen! Verbraucher wählen!“ wird der vzbv in den kommenden Wochen thematisieren, wie Verbraucherpolitik zu mehr Sicherheit und Vertrauen bei Wählerinnen und Wählern beitragen kann. Auf der Website www.verbraucher-zählen.de finden sich die Kernforderungen des vzbv zur Wahl sowie eine verbraucherpolitische Bilanz der aktuellen Legislaturperiode.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv

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Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums

Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. unterstützen folgenden Aufruf:

Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“

Zum ganzen Aufruf. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).

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LG Köln: Pauschale Rücklastschriftgebühr von 5,– Euro ist unwirksam

Der vzbv weist auf Landgericht Köln, Urteil vom 21.12.2016, 26 O 331/15 hin. Daraus:

„Die streitgegenständliche Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB, weil die Beklagte weder dargelegt noch bewiesen hat, dass die Rücklastschriftpauschale in Höhe von 5,00 € dem durchschnittlich zu erwartenden Schaden entspricht.

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Mietpreisbremse in Hamburg soll unwirksam sein, weil der Senat die Verordnung nicht richtig begründet haben soll

Der Mieterverein zu Hamburg meldet: „Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 316 C 380/16) hat entschieden, dass die Verordnung des Hamburger Senats über die Einführung der Mietpreisbremse vom 23. Juni 2015 nichtig sei, weil eine Begründung fehle.

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AG SBV: Politische Forderungen zur Bekämpfung und Vermeidung von Energiesperren

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein neues Forderungspapier veröffentlicht: www.agsbv.de/2017/06/forderungen-zur-vermeidung-von-energiesperren/ oder direkt als pdf.

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Bundestag Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung: „Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12070 – Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland, Drucksache 18/12523

Die Antwort ist oftmals negativ aufschlussreich. Beispiel: auf die Frage „Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um allen überschuldeten und von Überschuldung gefährdeten Menschen einen Zugang zur kostenfreien Schuldnerberatung zu ermöglichen? Welche Änderungen strebt die Bundesregierung zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs an?“ antwortet die Bundesregierung: „Der Bundesregierung kommt keine Zuständigkeit für die Schuldnerberatung zu. Träger der Leistung der Schuldnerberatung sind die Gemeinden.“ Ach so. Gut, dass wir das jetzt wissen.

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AG Kiel gibt Rentennachzahlung auf gepfändetes P-Konto via § 850k Absatz 4 ZPO frei

„Wird eine Rentennachzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO gutgeschrieben, die über dem pfändungsfreien Betrag liegt (hier 3.949,49 € für rund 19 Monate), kann das zuständige Amtsgericht die Rentennachzahlung durch Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO freigeben, wenn die monatliche Rente (hier rund 287,00 €) innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Denn Nachzahlungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (Beschluss AG Kiel vom 19.05.2017 unter Bezugnahme auf Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. Rn. 1042).“ – Quelle: sozialberatung-kiel.de / RA Hildebrandt

Nachtrag 13.11.2017: siehe auch AG Hamburg: Nachzahlungen von Sozialleistungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.11.2017
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Ulbricht (iff): „Wie nicht repräsentative Zahlen der BaFin auch die Bundesregierung bei Restschuldversicherungen in die Irre führen“

Hier ein Hinweis auf einen wichtigen Beitrag von Dirk Ulbricht vom iff anlässlich des SPIEGEL-Berichts im aktuellen Heft 23 vom 2.6.2017 (dazu).

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018