Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Steinburg Sozial gGmbH in Itzehoe sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n engagierte/n Schuldner- und Insolvenzberater/in in Teilzeit (mit 20h/ Woche). Mehr unter www.diakonie-altholstein.de/de/Jobs/Schuldner-und-Insolvenzberater-in-in-Itzehoe-93
Jahr: 2017
„Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.
Das Landgericht Essen hat mit Beschl. v. 25.05.2016, Az. 10 T 110/16, festgestellt, dass Pflegegeld nach § 39 SGB VIII unpfändbar ist.
„Das an die Beschwerdeführerin gezahlte Pflegegeld ist unpfändbar. Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.10.2005 (Az. VII ZB 13/05) klargestellt, dass der hier als Aufwandsentschädigung bezeichnete Erziehungsbeitrag bei der Hilfe zur Erziehung der Bedarfsdeckung des Kindes dient. Er ist nicht an den Bedarf der Pflegeperson, sondern allein an den des Kindes geknüpft
Auch dieser Beitrag ist sehenswert: Die Dokumentation „In der Schuldenfalle – Zwischen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher“ erzählt die ganz unterschiedlichen Geschichten der Gerichtsvollzieher Lux und Peller, der Schuldnerin Mandy Ramm und des Schuldners Christian Lemke u.a. und erläutert dabei die Zusammenhänge eines komplexen Systems rund um das Thema der Überschuldung in Deutschland.
ZDFzoom: Die Handy-Abo-Falle
Hier der Hinweis auf einen sehr sehenswerten Beitrag von von Marc Rosenthal in ZDFzoom: „Die Handy-Abo-Falle – Wie Kunden reingelegt werden:
Eigentlich muss ein Bestellvorgang im Netz seit 2012 ganz klar mit dem Befehl „Kaufen“ gekennzeichnet sein. Doch das „Button-Gesetz“ (Anmerkung: Buttonlösung) wird offenbar immer wieder umgangen. Die angenommene Schadenssumme bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. „ZDFzoom“ zeigt, wie die Abo-Falle funktioniert. (…)
Dabei können sich Verbraucher gegen die Handy-Abo-Falle schützen. Sie müssen in ihrem Handy die sogenannte „Drittanbietersperre“ einrichten. (…)“ Quelle
Siehe insoweit auch http://www.focus.de/digital/praxistipps/drittanbietersperre-einrichten-so-schuetzen-sie-sich-gegen-smartphone-abzocke_id_7016993.html
Und auch unsere Meldung vom 25.10.2017: Mobilfunkunternehmen auch bei Forderungen Dritter verantwortlich
„Verbraucher in Deutschland haben ihre Finanzen im Griff. Dies ist das Fazit des aktuellen SCHUFA Kredit-Kompass 2017, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums der SCHUFA fasst der aktuelle Kredit-Kompass neben der ausführlichen Analyse des Kreditverhaltens deutscher Verbraucher im Jahr 2016 auch die Entwicklung relevanter Indikatoren der vergangenen zehn Jahre zusammen.“ – Quelle und mehr: PM der Schufa
Jedes fünfte Kind in Hamburg ist arm, Hamburg Journal – 19.05.2017: In Hamburg ist jedes fünfte Kind von Hartz IV abhängig. Bei einer Anhörung in Hamburg berichteten Betroffene, soziale Einrichtungen und Initiativen über die Situation.
www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Jedes-fuenfte-Kind-in-Hamburg-ist-arm
Siehe auch den Bericht der LINKEN Hamburg.
BGH, Urteil vom 6. April 2017 – III ZR 368/16: Eine Telefongesellschaft macht aus abgetretenem Recht einen Entgeltanspruch für die Nutzung des Telefon-Anschlusses im Rahmen des „Pay by Call-Verfahrens“ über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe wurden von dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten getätigt. Das Kind nahm an einem zunächst kostenlosen Computerspiel teil, in dessen Verlauf zusätzliche Funktionen gegen sogenannte Credits freigeschaltet werden konnten. Die „Credits“ konnten entgeltlich erworben werden.
Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit „0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit“, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie auf Einschränkungen deutlich hingewiesen werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.04.2017, Az. 5 U 38/14, (nicht rechtskräftig) in zweiter Instanz entschieden. Anlass waren Werbebriefe, in denen die Barclays Bank für die Kreditkarte Gold Visa mit einer kostenlosen Bargeldabhebung im Ausland geworben hatte. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). – Quelle und mehr: PM des vzbv
„Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Vergleichsportale für Finanzdienstleistungen, um sich einen Marktüberblick über die besten Angebote und Konditionen verschaffen zu können – sie vertrauen auf die Rankings. Ein umfassender und objektiver Vergleich ist jedoch oft nicht möglich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Ergebnisse der Studie zeigen politischen Handlungsbedarf auf. Der vzbv fordert klare Kriterien zur Sicherung der Objektivität von Online-Produktvergleichen bei Finanzdienstleistungen.