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Referentenentwurf: „Gesetz zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“

„Die zivilrechtlichen Vorgaben der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Anm.: vgl. dazu die BaFin) werden im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Die Regelungen erfolgen im Recht der Schuldverhältnisse: Dort wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt. Ebenfalls geändert werden die schon bislang in Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gebündelt umgesetzten Informationspflichten.“

Quelle und mehr: BMJV

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Deutsche Bundesbank und iff starten Schülervorlesungen zum Thema Geld

Kürzlich startete in Hamburg die Vorlesungsreihe für Schülerinnen und Schüler – durchgeführt in Kooperation von iff und der Deutschen Bundesbank (Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein).

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Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) unter www.infodienst-schuldnerberatung.de zum Thema.

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Breites Bündnis kritisiert „obszöne“ Vermögensverteilung in Deutschland und kündigt Aktionsplan zum Bundestagswahlkampf an

„Entschlossene Maßnahmen gegen Ausgrenzung, mehr soziale Sicherheit und mehr Investitionen für Soziales, Bildung, Pflege, Kultur und Jugend fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen in dem gemeinsamen Aufruf „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Zum Bündnis gehören neben Attac, OXFAM, ver.di, GEW, Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband auch die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Mieterbund sowie über 20 weitere bundesweit aktive Organisationen und Initiativen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Das Bündnis wirbt für eine „neue, gerechtere Politik“ und fordert die stärkere Besteuerung großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften zur Finanzierung des vorgeschlagenen Maßnahmenpaketes.“- zur ganzen PM. Siehe auch www.reichtum-umverteilen.de

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In eigener Sache: Wechsel im Vorstand

Auf unserer gestrigen Mitgliederversammlung wurde tournusgemäß eine neuer Vorstand gewählt. Dieser besteht aus: Mark Schmidt-Medvedev, Eva Müffelmann, Matthias Butenob (vertretungsberechtigter Vorstand) sowie Henrik Schmidt und Arnd Oberfell (Beirat). Wir danken Doreen Lucht, die nicht mehr angetreten ist, für ihr Engagement!

Die Vorstandsmitglieder sind per Mail erreichbar nach der Struktur nachname@soziale-schuldnerberatung-gehört nicht dazuhamburg.de.
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VZ Sachsen zu Verträgen mit Fitness-Studios: „Nicht alle Klauseln können mithalten“

Zum Jahreswechsel gibt es die guten Vorsätze („Mehr Sport treiben!“). Fitness-Studios können eine feine Sache sein, doch sind sie auch oft Anlass für Ärger. Daher hier der Hinweis auf einen Beitrag der Verbraucherzentrale Sachsen: „Verträge mit Fitness-Studios: Nicht alle Klauseln können mithalten“

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OLG Köln zu Mahn- und anderen Kosten eines Telefonanbieters

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 30.06.2016 – 2 U 615/15 einige AGB-Klauseln eines Telefonanbieters für unwirksam erklärt und zwar betreffend Rücklastschriftpauschale, Portokosten pro Mahnung, Mahngebühren und einer Sperrgebühr. Eine sehr lesenswerte Entscheidung.

„Die Klausel ist nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die vorgesehene Rücklastschriftpauschale in Höhe von 7,30 € höher ist als der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende Schaden bei der Beklagten.

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AG Dortmund bejaht Möglichkeit einer Sperrfrist bei Rücknahme des RSB-Antrages im Erstverfahren

AG Dortmund, Beschl. v. 18.04.2016 – 255 IN 102/15 – Rz 9 f: „Auch unter Berücksichtigung der seit dem 1.7.2014 geltenden Rechtslage (Anm.: InsO-Reform) ist es einem Schuldner verwehrt, unter Rücknahme des RSB-Antrags im Erstverfahren sogleich einen Folgeantrag zu stellen, etwa vor dem Hintergrund eines im Erstverfahren gläubigerseits gestellten aussichtsreichen Versagungsantrags.

Das erkennende Gericht ist der Auffassung, daß die jetzt gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Sperrfrist für einen erneuten RSB-Antrag normiert ist, nicht abschließend sind, sondern jedenfalls für den vorliegenden Sachverhalt eine planwidrige Gesetzeslücke besteht, die durch entsprechende Anwendung der Sperrfristregelung des § 290 Abs.1 Ziff. 3 InsO zu schließen ist.“

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Diakonie Deutschland zum Armuts- und Reichtumsbericht: „Sozialpolitische Befunde nicht verstecken“

„Anlässlich der heutigen [Anm.: 10.1.17] Expertenanhörung zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung kritisiert die Diakonie Deutschland, dass die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht nur sehr verdeckt auftauchen.

„Während das Bundeskabinett zu Beginn jedes Kapitels zunächst die wirtschaftlichen Erfolge vermeldet, stehen die sozialpolitischen Befunde versteckt in hinteren Textteilen.

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iff-Studie zu Financial Guidance in der EU: Verbraucherzentralen als Vorreiter

„Aufgrund einer iff/OEE-Studie werden Großbritannien und Deutschland mit seinem Netzwerk an Verbraucherzentralen von der FSUG in einer Vorreiterrolle bezüglich Financial Guidance gesehen. Mittelfristig gilt es, die Qualitätsstandards weiter auszubauen.“ – zum ganzen Beitrag