„Personen, die aufgrund finanzieller Probleme im Jahr 2016 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, warteten durchschnittlich zehn Wochen auf einen ersten Beratungstermin. Trotz dieser durchschnittlichen Wartezeit konnte in 63 % aller Fälle bereits innerhalb der ersten drei Wochen nach Kontaktaufnahme durch die überschuldete Person mit der Beratungsarbeit begonnen werden. Dies sind erste Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016, die das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni 2017 veröffentlicht.
Wartezeit | Anteil in % |
---|---|
0 bis 3 Wochen | 63 |
4 bis 6 Wochen | 16 |
7 bis 10 Wochen | 6 |
11 bis 15 Wochen | 4 |
16 bis 20 Wochen | 2 |
Mehr als 20 Wochen | 10 |
Hat die Beratungsarbeit begonnen, dauerte sie bei im Jahr 2016 beendeten Beratungen im Durchschnitt 16 Monate. Die Hälfte der Beratungen wurde innerhalb von neun Monaten abgeschlossen. Insgesamt gab es große Unterschiede in der Beratungsdauer, abhängig von der individuellen Schuldensituation der Beratenen. So dauerte die Beratungsarbeit durch eine Schuldnerberatungsstelle in 18 % der Fälle, die 2016 beendet wurden, länger als zwei Jahre.
Beratungsdauer | Anteil in % |
---|---|
0 bis 3 Monate | 15 |
4 bis 6 Monate | 19 |
7 bis 10 Monate | 20 |
11 bis 15 Monate | 15 |
16 bis 20 Monate | 8 |
21 bis 24 Monate | 5 |
Mehr als 24 Monate | 18 |
Quelle: PM destatis
Zur Wartezeit siehe auch: Hamburger Senat zur Wartezeit in der Schuldnerberatung