2011 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, „die die Bedingungen für eine Stärkung und Optimierung der außergerichtlichen Verhandlungen einschließlich des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens und des Zustimmungsersetzungsverfahrens untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeiten und unterbreiten sollte“, die sog. Stephan-Kommission. Diese hat nun eine eigene Webseite: www.stephan-kommission.de