Hier der Hinweis auf den Beitrag „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“ von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung.
Der Vorspann: „Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen – und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.“