„Wer zahlt im Todesfall oder bei Jobverlust den Kredit ab? Abhilfe sollen Restschuldversicherungen schaffen. Deren Vermittlungspraxis ist jedoch umstritten. Mehr Klarheit soll die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) bringen, die Regeln für Versicherungsvermittler ergänzt und ändert. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht berät der Deutsche Bundestag am 30. März 2017 in erster Lesung [Anmerkung: als TOP 33 um 04.15 Uhr nachts zu BT-Drucksache 18/11627]. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf.
Restschuldversicherung: Beratung mangelhaft
Ein großer Kritikpunkt des vzbv am Gesetzentwurf betrifft die Vorschläge zur Restschuldversicherung. „Die Restschuldversicherung ist ein maßlos überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft an Wucher grenzt“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. Begünstigt werde dies durch fehlende Beratungs- und Informationspflichten seitens der Versicherungsvermittler. „Verbraucher können Nachteile des Produkts gar nicht erkennen, weil sie schlecht beraten und manchmal absichtlich in die Irre geführt werden“, so Mohn. Deshalb fordere der vzbv, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler gesetzlich dazu verpflichtet werden, Restschuldversicherungen nur separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Außerdem müssten sie Verbraucher auf ihre individuellen Bedarfe bezogen beraten und umfassend über Vor- und Nachteile der Versicherung informieren.
Umgang mit Provisionen fragwürdig
Auch der Umgang mit Provisionen im Versicherungsgeschäft ist aus vzbv-Sicht im Gesetzentwurf fragwürdig geregelt. So soll es Verbrauchern verboten werden, mit Versicherungsvermittlern darüber zu verhandeln, einen Teil der Provisionen zu erhalten – beispielsweise dann, wenn der Beratungsaufwand niedrig war. Die Regelung verbiete faktisch den Wettbewerb um Vertriebskosten und schaffe so ein künstlich hohes Niveau im Provisionsbetrieb. „Der vzbv fordert deshalb, das Provisionsabgabeverbot abzuschaffen“, so Mohn. Nur so könnten Verbraucher über verschiedene Angebote passende Vertriebswege und Produkte auswählen und letztlich Geld sparen.“
Quelle: www.vzbv.de/pressemitteilung/versichern-statt-verschulden