In der Entscheidung vom 12. April 2018, IX ZB 60/16 hat der BGH zudem beschlossen:
Übt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Tätigkeit aus, kann er zu Zahlungen an die Insolvenzmasse nach Maßgabe eines angemessenen abhängigen Dienstverhältnisses verpflichtet sein, auch wenn er das Renteneintrittsalter erreicht hat.
Ergänzung 3.8.18:
Dazu RA Henning im InsO-Newsletter 6-18: “