Heute treten die §§ 5 bis 13, 14 Absatz 1 Nummer 1 und 5 sowie die §§ 15 bis 19 des Zahlungskontengesetzes in Kraft (Art. 9 Gesetz vom 11.4.2016 iVm Bekanntmachung vom 6.6.2018). Ab sofort müssen die Banken ausführliche Entgeltinformationen geben. Siehe auch den Bericht in der SZ vom 8.8.2018
Monat: Oktober 2018
Im DIW-Wochenbericht 42/2018 wird die finanzielle Inklusion einer Gruppe von 31 in Berlin lebenden syrischen Geflüchteten anhand von Befragungen untersucht. Offensichtlich funktioniert der Zugang zu einfachen Bankkonten gut, viele Befragte nutzen ihr Bankkonto aber nur wenig. Außerdem zeigt sich, dass die Befragten darüber hinaus keine Bankprodukte nutzen, sondern bei finanziellen Engpässen auf ihr soziales Netzwerk zurückgreifen.
Quelle: https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.602047.de
Restschuldversicherungen sind überteuerte Produkte mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden. Das stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Positionspapier fest und fordert:
„Müssen Mobilfunkkunden ihren Anbieter noch mal anrufen, nachdem sie ihren Vertrag gekündigt haben? Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, indem sie zwar den Eingang einer Kündigung bestätigen, aber gleichzeitig um einen Anruf bitten – „um die Kündigung bearbeiten zu können“, heißt es oft. Doch das ist in aller Regel nicht notwendig.“
Mehr dazu und Musterbrief unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-12777
Die Hochschule Fulda lädt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialwesen unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Pfeffer zu einer Fachtagung „Schuldnerberatung in der sozialen Arbeit“ ein. Am 16. November 2018 sollen die aktuellsten Entwicklungen aus der Praxis der Schuldnerberatung beleuchtet und diskutiert werden. Mehr unter www.hs-fulda.de.
Lesenswert ist die Festrede vom letzten Jahr von Guido Stephan: „Der redliche Schuldner“
Hier der Hinweis auf eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale NRW: „Arbeitshilfe InsO – Fachwissen und Beratungshinweise für die Praxis“ bzw. direkt als komplette pdf-Ausgabe.
Die BeraterInnen in der Verbraucherinsolvenzberatung begegnen vielfältigen praktischen juristischen Problemen im Zusammenhang mit den Vorschriften der Insolvenzordnung und zusammenhängender Gesetze. Die thematisch gegliederten Texte der Arbeitshilfe InsO erläutern anhand praktischer Fälle die Rechtslage und geben detaillierte Beratungsempfehlungen für die Beratungspraxis. Diese Texte richten sich an Beratungskräfte, die in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung tätig sind.
Aus der gestrigen PM des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes: „Die finanzielle Zufriedenheit der Deutschen hat einen neuen Höchststand erreicht: 63 Prozent fühlen sich finanziell gut oder sogar sehr gut aufgestellt,…. Gleichzeitig sinkt die Zahl derer, die angeben, gar nichts sparen zu können, von 13 auf neun Prozent.“ Mehr unter: www.dsgv.de
Harald Thomé & Frank Jäger vom Tacheles e.V. weisen darauf hin, dass immer mehr Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer verurteilen. Sie empfehlen solche Bildungsbedarfe offensiv zu beantragen.
In Frage kommen PC/Laptop/Tablet-Computer, Schulbücher oder Eigenanteile für diese bzw. empfohlene Übungshefte, Kopierkosten, Anschaffungskosten für spezielle Taschenrechner, Schulbedarfe für über 25-jährige, die die allgemein- und berufsbildenden Schulen besuchen und keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, sowie unter Umständen weitere spezielle Schul- und Bildungsbedarfe.
Diese Bedarfe sollten mit den auf der Tacheles-Seite veröffentlichten Musterschreiben für Schüler/innen ab der Sekundarstufe I beantragt werden.
Mehr: tacheles-sozialhilfe.de
Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Stärkung des Zugangs zum Recht für arme Menschen.
Letzten Mittwoch (17.10.2018), am Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, veröffentlichte die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.
„Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: „Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte“.