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Wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2019


Zahlreiche Änderungen im Sozialrecht werden zu Beginn des Jahres 2019 für die Bürger von großer Bedeutung sein. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick: http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-12-13-14-31-09-7ea5/?group=lt

Siehe bei dieser Gelegenheit auch für Hamburg: https://www.hamburg.de/basfi/aktuelles/

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OLG Karlsruhe zur Erlangung von Pfändungsschutz für eine Lebensversicherung

OLG Karlsruhe Urt. vom 27.4.18 9 U 62/16 – amtliche Leitsätze:

1. Verlangt der Versicherungsnehmer die Umgestaltung seiner Lebensversicherung „in Pfändungsschutz für Altersrente nach § 851 c ZPO entsprechend“, hat der Versicherer ihn über die für eine Umwandlung nach § 167 VVG erforderlichen Erklärungen zu beraten.

2. Misslingt die Erlangung von Pfändungsschutz gemäß § 167 VVG wegen eines Fehlers des Versicherers, kommt ein Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers in Betracht.

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LG Wuppertal zur Glaubhaftmachung eines Versagungsantrages

Hier der Hinweis auf Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 23.07.2018, 16 T 180/17. Das Landgericht hat auf die Beschwerde des Schuldners die Versagung der Restschuldbefreiung aufgehoben.

Aus der Entscheidung:

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BGH: Der Gerichtsvollzieher ist nicht befugt, bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister die Anschrift des Schuldners an den Gläubiger weiterzugeben

BGH, Beschluss vom 10.10.2018, VII ZB 12/15 – Leitsatz:

Der Gerichtsvollzieher ist nicht befugt, bei Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister die Anschrift des Schuldners an den Gläubiger weiterzugeben. Er darf die ihm von der Meldebehörde mitgeteilte Anschrift des Schuldners zur Erledigung der beauftragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedoch solange und soweit verwenden, als dem die Auskunftssperre nicht entgegensteht und er die schutzwürdigen Interessen des Schuldners an der Geheimhaltung seiner Anschrift durch geeignete Maßnahmen wahren kann.

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„Das lohnt sich ja gar nicht“

Wir wünschen schöne Festtage und einen guten Übergang ins neue Jahr.

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Armutsbericht 2018: PARITÄTISCHER korrigiert falsche Bilder der Armut und fordert neue Armutspolitik

„Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die PARITÄTISCHE Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des PARITÄTISCHEN zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.“

Quelle und mehr: www.paritaet-hamburg.de/presse/pressemitteilungen/details/artikel/armutsbericht-2018-paritaetischer-korrigiert-falsche-bilder-der-armut-und-fordert-neue-armutspolitik.html

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Verband der deutschen Insolvenzverwalter (VID) veröffentlicht Eckpunktepapier zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter

„Mit seinen 12 Punkten formuliert der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter Forderungen an den Gesetzgeber, der sich in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat, ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter und Sachwalter zu etablieren. Die vom zuständigen VID-Ausschuss entwickelten 12 Forderungen zum Berufsrecht der Insolvenz- und Sachwalter umfassen die Bereiche Berufsausbildung, Zulassung, Berufsausübung, Aufsicht und Vergütung.“

Quelle und mehr: www.vid.de/pressemitteilung/vid-veroeffentlicht-eckpunktepapier-zum-berufsrecht-fuer-insolvenzverwalter/

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Open Knowledge Foundation Deutschland veröffentlicht Bundesgesetzblatt zur freien Verwendung

Aus der PM vom 10.12.2018: „Die Bundesgesetzblätter sind die zentralen Dokumente der deutschen Demokratie. Unter OffeneGesetze.de sind sie jetzt erstmals frei zugänglich. Auf dem Portal stellt die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland die Dokumente kostenfrei und zur freien Weiterverwendung bereit.

Bisher sind Bundesgesetzblätter nur über die Website bgbl.de des Bundesanzeiger Verlags verfügbar. Der private Verlag verlangt für grundlegende Funktionen, zum Beispiel die Durchsuchbarkeit oder das Drucken von Gesetzblättern, Abogebühren.

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Sachverständigenrat für Verbraucherfragen legt Gutachten über „Verbrauchergerechtes Scoring“ vor

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).  Mit PM vom 30.10.2018 teilte er mit:

„In immer mehr Lebensbereichen kommen Algorithmen zum Einsatz, die Menschen bewerten, ihr Verhalten vorhersagen und ihre persönlichen Eigenschaften ermitteln wollen. Solche Scoring-Algorithmen entscheiden zum Beispiel darüber, wer auf Kredit kaufen und wer nur auf Vorkasse bestellen darf.

Solche Scoring-Verfahren sind Gegenstand des aktuellen Gutachtens des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, das dieser Bundesministerin Katarina Barley heute übergibt und veröffentlicht (verfügbar im Internet unter www.svr.verbraucherfragen.de).

In ihrem Gutachten formulieren die Sachverständigen acht Empfehlungen,

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BAG-SB Fortbildung: „Zum Jahresbeginn an alles gedacht?“

Hier der Hinweis auf die BAG-SB Fortbildung: „Zum Jahresbeginn an alles gedacht?“ am 06.02.2019 in Hannover mit Alis Rohlf, Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein.

Zielgruppe: Fachkräfte aus der Schuldner- und Insolvenzberatung, die mit Leitungsfunktionen (bis zu zehn Beschäftigten) betraut sind und