Die 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die am am 6. / 7. Dezember 2017 in Potsdam tagte, hat unter TOP 5.16 mehrheitlich beschlossen:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass Überschuldung oft mit erheblichen Armutsrisiken einhergeht und daher bundesweit eine wirksame Struktur sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung durch geeignete Stellen gewährleistet sein muss. Sie betonen, dass die qualifizierte und unentgeltliche Beratung überschuldeter Menschen eine hohe Bedeutung hat.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder halten eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für erforderlich. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der Empfehlungen für die Ausgestaltung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung zusammengestellt werden. Gleichzeitig sollte dabei auch beleuchtet werden, wie durch Vernetzung und Kooperation mit Behörden und auch mit Blick auf sonstige Beratungsstellen eine präventiv wirkende Aufklärung der Betroffenen und eine Stärkung der Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung bewirkt werden kann.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann. Dabei sollen insbesondere die Möglichkeiten der Aufklärung über Überschuldungsrisiken und Unterstützungsmöglichkeiten überschuldeter Menschen in öffentlichen Medien sowie die Möglichkeiten effektiver Warnhinweise geprüft werden.
4. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie für eine angemessene und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden.