Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO), Drucksache 17/3947, am 14.11.2018 nach der 1. Lesung
einstimmig an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Anders als neu in Hamburg (siehe dazu unsere Meldung vom 31.5.2018), wird es leider nach wie vor nicht erforderlich sein, dass alle Beratungskräfte einen speziellen Abschluss vorweisen müssen.