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AG München: Vermüllung der Mietwohnung kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen

Urteil des Amtsgerichts München vom 18.07.2018, Aktenzeichen 416 C 5897/18. Aus der Pressemitteilung: „Zu Gunsten der Beklagten [Mieterin] ist zu berücksichtigen, dass es sich in diesem Fall um ein langjähriges Mietverhältnis handelt und dass die Ersatzwohnraumsuche in Folge des angespannten Wohnungsmarktes in München sehr schwierig ist. Des Weiteren hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Beklagte eigenverantwortlich und aus eigener Kraft in der Lage ist, den vermüllten und beschädigten Zustand der streitgegenständlichen Wohnung zu beseitigen. Zu Lasten der Beklagten spricht die langwierige nachhaltige Vertragsverletzung über einen langen Zeitraum hinweg, die Schulduneinsichtigkeit, die Gefahr, dass sich die vorhandenen Substanzschäden weiter verschlimmern. (…)“