Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Werbeanrufen zu schützen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung (BT-Drucksache 19/2538) sieht vor, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Bundesländer halten diese so genannte Bestätigungslösung schon seit Längerem für erforderlich. Mehr siehe www.bundesrat.de und den Gesetzentwurf.