Die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) kann auch eingeschaltet werden, wenn es um Konflikte bei der Genehmigung von Sozialleistungen geht. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Professors für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung (Universität Kassel), Felix Welti, das Ende August veröffentlicht wurde.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens: „Das Gutachten beantwortet offene Fragen für die rechtssichere Arbeit der Schlichtungsstelle, wenn es um Sozialleistungen geht. Damit kann sie Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihres Rechts noch besser unterstützen.“
Quelle und mehr: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/PM10_BGG-Schlichtungsstelle.html