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BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

BGH, Urteil vom 22. März 2018, I ZR 25/17 – amtlicher Leitsatz:

Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. März 2015, I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 = WRP 2015, 1341 – Schufa-Hinweis). – UWG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3

Siehe dazu die Pressemitteilung der VZ Bayern