BGH, Urteil vom 14. Juni 2018, IX ZR 22/15:
Zur Anfechtung von Zahlungen, die der Schuldner nach Einräumung seiner Zahlungsunfähigkeit auf der Grundlage eines von ihm behaupteten Sanierungskonzepts geleistet hat. – InsO § 133 Abs. 1 aF
Siehe schon BGH zum die Insolvenzanfechtung ausschließenden „schlüssigen Sanierungskonzept“ vom 17.6.2016