Das BMJV hat letzte Woche den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 vorgelegt. Das vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführte Gutachten enthält neben Empfehlungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch solche zu Maßnahmen gegen verbotene Beitreibungsmethoden im Inkasso und zur Aufsicht über Inkassounternehmen.
- https://www.iff-hamburg.de/2018/04/19/iff-evaluation-zu-inkassogesetz-veroeffentlicht/
- http://www.bmjv.de/(…)/041718_Gutachten_Inkasso.html
- direkt zum Gutachten (3 MB)
Ergänzung 5.9.2018:
siehe auch Stellungnahme des AK InkassoWatch zum Evaluierungsbericht inkassorechtlicher Vorschriften