In der heutigen Bürgerschaftssitzung werden wohl auch die Drucksachen 21/15222 (Linke) und 21/15506 (SPD + Grüne) Thema sein.
Die Linke hat vorgearbeitet (Antrag vom 30.11.2018) und die Hamburger Regierungsparteien haben nachgelegt (Antrag 11.12.2018). Der Antrag der Letzeren wird wohl beschlossen und damit eine Forderung der LAG Schuldnerberatung Hamburg nach einem Runden Tisch endlich aufgegriffen werden.
Aus dem Antrag: „Das Thema Energiearmut hat in den letzten Jahren an Dringlichkeit gewonnen. Immer mehr Menschen sind von Absperrungen betroffen. (…) Die staatlichen Leistungen im Rahmen von Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe sollen auch die Energiekosten abdecken.
Dennoch kann es in unterschiedlichen Lebenslagen zu Zahlungsengpässen kommen. (…)
Um ein gemeinsames und einheitliches Verfahren zur Abwendung der Energiesperren zu finden, soll ein Runder Tisch geschaffen werden, an dem Behörden, Jobcenter, Versorger, Netzbetreiber sowie Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentrale beteiligt sind.
Der Runde Tisch soll ein konsentiertes Konzept vorlegen, das anschließend von den zuständigen Instanzen implementiert wird. Es soll von der Behörde für Umwelt und Energie einberufen und moderiert werden. Ziel ist es, neben der Verfahrenserleichterung und -klärung inklusive einer aufschiebenden Wirkung im Fall von angedrohten Sperren, soziale Härtefälle zu vermeiden. Es sollen einheitliche Kriterien gefunden werden, die festlegen, welche Fälle als Härtefälle gelten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Härtefallregelung soll die Ausschöpfung aller rechtlichen Ansprüche sein.“