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CRIFBÜRGEL: bei nur 8,3 Prozent der Verbraucherinsolvenzen konnte nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden

Die Vorraussetzungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre durch den § 300 InsO, der zum 1.7.2014 eingeführt wurde, waren und sind in der Kritk. Nun hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL Zahlen vorgelgt. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen sei es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. – zur Pressemitteilung von CRIFBÜRGEL

Ergänzung 29.8.2018:

Bericht der Bundesregierung: nur in 0,78 % konnte die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt werden

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.08.2018