Die Vorraussetzungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre durch den § 300 InsO, der zum 1.7.2014 eingeführt wurde, waren und sind in der Kritk. Nun hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL Zahlen vorgelgt. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen sei es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. – zur Pressemitteilung von CRIFBÜRGEL
Ergänzung 29.8.2018:
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.08.2018