„Ich freue mich, dass ich die relativ neue und aktuelle Weisung der BA aus dem internen Handbuch für den Dienstbetrieb zur „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“ der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Alle die mit dieser Fragestellung zu tun haben, können die Weisungslage und Rechtslage daran klären. Den Handbuchhinweis: „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“ gibt es hier: harald-thome.de/(…)/HID14bersetzungsdienste.pdf“