Im Rechtsstreit um irreführende Werbung mit „Schufa“-freien Sofortkrediten hat das Landgericht Berlin im Sinne der Verbraucher gegen die Praxis des Anbieters GlobalPayments entschieden. Die Marktwächterexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hatten gegen den Kreditvermittler zu mehreren Punkten auf Unterlassung geklagt. Der Anbieter muss nun unter anderem bei der Werbung mit Formulierungen wie „SofortKredit“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen!“ nachbessern, solange er nicht selbst Kredite vergibt.
GlobalPayments bewarb auf mehreren Internetseiten „Schufa“-freie Sofortkredite, doch Verbraucher erhielten stattdessen kostenpflichtige Prepaid-Kreditkarten. „Es ist wichtig, dass das Gericht hier ein deutliches Zeichen gegen derartige Geschäftsmaschen gezeigt hat“, sagt David Bode, Rechtsreferent im Marktwächter Finanzen. „Die zunehmend am Markt auftretenden dubiosen Kreditvermittler werden wir weiterhin sehr genau beobachten und gegen verbraucherschädigende Methoden vorgehen. Gerade mittellose Verbraucher, die kaum Aussicht auf den Erhalt eines Kredites haben, sind besonders schützenswert“, so Bode weiter.
Anbieter seit 2016 im Visier des Marktwächters
Mit Formulierungen wie „SofortKredit Anfrage und Goldene Master-Card für alle!“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen“ suggerierte GlobalPayments in der Werbung die Kreditvergabe für Verbraucher zusichern zu können. „Tatsächlich hat der Anbieter als reiner Kreditvermittler auf die Vergabe des Darlehens aber keinen Einfluss und kann somit auch keine Zuteilung sicherstellen“, sagt Bode.
Das für Konsumentenkredite zuständige Marktwächter-Team in der Verbraucherzentrale Sachsen warnte erstmals im Juli 2016 vor den Angeboten des Kreditvermittlers. GlobalPayments bot guthabenbasierte Kreditkarten und eine Kreditvermittlung an. Im November 2016 forderten die Marktwächterexperten zur Unterlassung auf. Nachdem der Anbieter keine Erklärung dazu abgab, reichten die Verbraucherschützer im Juli 2017 schließlich Klage ein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagte kann noch in Berufung gehen.
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Quelle: PM des vzbv