Gestern hat die Hamburgische Bürgerschaft das Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) geändert (Kurzprotokoll). Siehe schon unsere Meldung vom 25.01.2018 mit der dortigen Synopse und unserer Pressemitteilung dazu.
Zum ursprünglichen Gesetzentwurf gibt es eine wichtige Änderung (Drucksache 21/13223), mit der zumindest eine Forderung aus unserer Pressemitteilung aufgegriffen wurde: nunmehr sollen „sämtliche in der Stelle tätigen Beratungskräfte“ die im Gesetz genannte abgeschlossene Ausbildung haben. Alle Parteien nahmen diese Änderung an, außer die FDP.
Bei dieser Gelegenheit: auch in Nordrhein-Westfalen steht offenbar die Änderung der AG InsO an. Siehe https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-790.pdf