Kategorien
Uncategorized

Keine Zusendung ohne Bestellung – vzbv klagt erfolgreich gegen die BTN Versandhandel GmbH

Die BTN Versandhandel GmbH darf Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage vzbv entschieden. Anerkenntnisurteil des Landgerichts Hildesheim vom 11.04.2018, Az. 11 O 7/18 (als pdf). Mehr: www.vzbv.de/urteil/keine-zusendung-ohne-bestellung