Das Landgericht Hamburg (Az.: 333 S 28/17) hat die Klage eines Altonaer Mieters und Mieterverein-Mitglieds wegen des Verstoßes gegen die Mietpreisbremse abgewiesen und damit das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Altona (Az.: 316 C 380/16) bestätigt. Bei der gestrigen Urteilsverkündung argumentierte das Gericht, dass die Verordnung in Hamburg nicht korrekt eingeführt worden sei und damit keine Gültigkeit habe. Der Hamburger Senat hätte es versäumt, zeitgleich mit der Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 deren Begründung zu veröffentlichen. Auch eine nachträgliche Veröffentlichung im Juli 2017 könne nach Ansicht des Landgerichts die Verordnung nicht rückwirkend wirksam machen. Inwieweit die verspätete Begründung diesen Mangel für die Zukunft beseitigt hat, ist vom Gericht offen gelassen worden.
Als Reaktion auf das Urteil fordert der MIETERVEREIN ZU HAMBURG, dass der Senat zeitnah erneut die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg und die gesetzlich vorgesehene Begründung beschließt und diese auch veröffentlicht. „Nur dadurch kann die Stadt auch unter Beibehaltung des bisherigen Rechtsstandpunktes für Rechtssicherheit bei der Anwendung der Mietpreisbremse in Hamburg sorgen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Nach Schätzungen des MIETERVEREIN ZU HAMBURG besteht der Verdacht, dass bei 60 bis 70 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Dadurch entsteht den betroffenen Mietern ein jährlicher Schaden von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro, schätzt der MIETERVEREIN.