„Erneut debattiert hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Juni 2018, über das Pro und Contra von Sanktionen im System des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Es zeigte sich auch diesmal, dass die Positionen der Fraktionen nach wie vor weit auseinanderliegen. Daran änderte auch die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales nichts, in dem sich ein Großteil der Sachverständigen am 4. Juni 2018 für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionspraxis ausgesprochen hatten.
Zur Abstimmung standen nun zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/103) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1711), in denen diese ein Ende der Sanktionen und eine bessere Betreuung der Arbeitslosen durch die Jobcenter fordern. Zumindest in letzterem Punkt herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit.
Dennoch lehnten in namentlicher Abstimmung 534 Abgeordnete den Antrag der Linken ab, 126 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Den Antrag der Grünen lehnten 522 Abgeordnete ab, 124 unterstützten ihn, es gab ebenfalls eine Enthaltung. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/2748) zugrunde.“
Quelle und mehr: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-de-hartz-iv-sanktionen/560332