„Hamburg hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, mit der auch weiterhin Mieten im laufenden Mietverhältnis um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen statt um 20 Prozent. Damit wird dem immer noch angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt Rechnung getragen und das erfolgreiche Instrument zur Mietpreisbegrenzung fortgesetzt. Die neue Verordnung gilt flächendeckend für ganz Hamburg, so profitieren alle Mieterinnen und Mieter von dieser mietpreisdämpfenden Maßnahme.“
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