„Der Senat hat erneut flächendeckend für ganz Hamburg eine Mietpreisbremse erlassen. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem das Gericht die ab dem 1. Juli 2015 geltende, inhaltsgleiche Mietpreisbremse aus formellen Gründen nicht anwandte. Der Neuerlass schafft Rechtssicherheit und stellt damit den Schutz vor zu hohen Mieten bei Neuvermietungen sicher.
Weitere Informationen finden Sie online unter: www.hamburg.de/bsw/11287532/faq-mietpreisbremse“ — Quelle: www.hamburg.de/bsw/presse