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Öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Hamburg: Einkommensgrenzen ändern sich zum 1.8.2018

Update 26.10.2022: neue Werte ab 1.11.2022


Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).

Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil werden zum 1.8.18 verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).

Die neuen Werte sind:

Personenanzahl im Haushalt kostenlose Beratung Beratung mit Eigenanteil Toleranzgrenze
1 Erwachsener 1.433 € 1.633 € 1.796 €
+ 1 Kind 1.918 € 2.118 € 2.330 €
+ 2 Kinder 2.427 € 2.627 € 2.889 €
+ 3 Kinder 2.912 € 3.112 € 3.423 €
2 Erwachsene 1.821 € 2.021 € 2.223 €
+ 1 Kind 2.330 € 2.530 € 2.783 €
+ 2 Kinder 2.812 € 3.012 € 3.313 €
+ 3 Kinder 3.450 € 3.650 € 4.015 €
+ 4 Kinder 3.983 € 4.183 € 4.601 €

Für weitere Personen wie Differenz zwischen 5 Pers. / 6 Pers.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 26.10.2022