Aus dem Thomé-Newsletter vom 15.7.2018: Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung „Das A-Z des wichtigen Grundes“ als pdf
Jahr: 2018
„Deutschlands Verbraucher sind sehr zuverlässige Kreditnehmer. Sie haben ihre Finanzen fest im Griff“, sagt Dr. Michael Freytag, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG. 97,8 Prozent aller aufgenommenen Konsumentenkredite wurden 2017 reibungslos zurückgezahlt. Dies ist das Ergebnis des aktuellen SCHUFA Kredit-Kompass.
Quelle und mehr: PM der Schufa
„Stromschulden und Stromsperren sind in Deutschland ein großes Problem, kein Randphänomen. Bei 328.000 Kunden wurde 2016 die Stromversorgung wegen nicht gezahlter Rechnungen tatsächlich unterbrochen. Die Sperrungen resultierten aus insgesamt 6,6 Mio. Unterbrechungsandrohungen, von denen ca. 1,2 Mio. in einen Unterbrechungsauftrag mündeten. Die relativ hohe Zahl der Unterbrechungsandrohungen zeigt, dass sehr viele Haushalte Zahlungsprobleme haben. Oft ist Einkommensarmut der Grund. (…)
Energieschulden als allgemeines gesellschaftliches Problem können nicht allein durch Hilfen vor Ort vermieden werden. Im Kontext einer sozialpolitischen Rahmensetzung ist es erforderlich, die bisherigen Aktivitäten der beteiligten Akteure durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht zu ergänzen. Der Sozialstaat muss als eine der möglichen politischen Maßnahmen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Versorgung dieser Haushalte mit Energie sicherstellen, die dem Kriterium der Menschenwürde entspricht.“
Quelle und zu den Vorschlägen: www.nationale-armutskonferenz.de/(…)/2018-4-24-Beschluss-Stromsperren-verhindern-nak.pdf
Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden und die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Quelle und mehr: PM des Gerichts
Aus dem Thomé-Newsletter vom 8.7.2018: „Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz) veröffentlicht: https://tinyurl.com/ybn5cdyz
Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die Pläne zur Schaffung eines neuen Instruments zur längerfristigen Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen, regen aber auch Veränderungen bei den geplanten Förderbedingungen an.
Vor knapp drei Wochen fand in Hamburg die 13. Finanzdienstleistungs-Konferenz des IFF statt. Der Konferenzreader ist online nachzulesen unter: www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/06/Konferenzreader-online-1.pdf
Im Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto gesetzlich verankert. Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechung zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bekommen zu wenig Geld für Strom. Dass die Lücke zwischen Bedarf und Pauschale noch größer ist, als bisherige Berechnungen vermuten lassen, betont nun das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer fordern eine stärkere Orientierung der Sätze am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Gruppen.
„Schon bei durchschnittlichem Energieverbrauch und Durchschnittspreisen reicht die aktuelle Pauschale nur selten“, erklärt Projektleiterin Stephanie Kosbab. Dies sei im Prinzip bekannt. „Menschen mit wenig Geld brauchen aber nicht automatisch wenig Strom – im Gegenteil: Gerade von ihnen verbrauchen manche schon deshalb relativ viel, weil sie zum Beispiel alte, ineffiziente Geräte nicht ersetzen können.“
Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 29.6.2018 auf eine neue Weisung der BA wie folgt hin: „Die BA sagt darin: „Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“.
Wichtig darin ist, dass die BA sagt, nicht nur bei „fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“, sondern auch „auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten“, also in allen anderen Angelegenheiten, bspw bei Änderungsmittellungen und einzureichenden Unterlagen nach Mitwirkungsaufforderungen.
„Hamburg hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, mit der auch weiterhin Mieten im laufenden Mietverhältnis um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen statt um 20 Prozent. Damit wird dem immer noch angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt Rechnung getragen und das erfolgreiche Instrument zur Mietpreisbegrenzung fortgesetzt. Die neue Verordnung gilt flächendeckend für ganz Hamburg, so profitieren alle Mieterinnen und Mieter von dieser mietpreisdämpfenden Maßnahme.“
Quelle und mehr: www.hamburg.de/bsw/presse