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Diakonische Werk Hamburg sucht Schuldnerberater/in (50%)

Das Diakonische Werk Hamburg sucht zum nächstmöglichen Termin eine Schuldnerberaterin / einen Schuldnerberater (50% Arbeitszeit – 19,35 Stunden/Woche) für den Fachbereich Existenzsicherung im Hilfswerk. Bewerbungsfrist: 6.5.2018.

Siehe unter https://www.diakonie-hamburg.de/de/karriere/jobs-stellenangebote/dw/infos/Schuldnerberater-in.

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Landgericht Hamburg: Gekündigtes Verbraucherdarlehen verjährt in drei Jahren

Update 3.9.2020: siehe auch BGH: Die Hemmung nach § 497 Abs. 3 BGB greift auch für schon gekündigte Verbraucherdarlehen


Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die jede/r Schuldnerberater/in kennen sollte; Pflichtlektüre also (zumindest ab I.2a der Gründe): Urteil vom 29.12.2017, 307 O 142/16 (rechskräftig)

  1. Wird ein Ratenkredit vom Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers gekündigt (§ 498 BGB), entsteht durch die Kündigung ein Anspruch auf Zahlung der gesamten Restschuld (Gesamtfälligstellung).
  2. Dieser Anspruch unterfällt nicht der Regelung des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB, nach der die Verjährung bis zu zehn Jahre gehemmt sein kann. Vielmehr unterliegt er der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB.

(Leitsätze von RA Matthias Butenob)

In der nächsten Ausgabe der BAG-SB-Informationen wird es dazu eine Anmerkung geben. Ergänzung 31.5.2018: siehe www.butenob.de/m/2018-BAG-SB-Informationen-Seite70.pdf

Ergänzung 27.9.2018: Auch LG München I meint: Gekündigtes Verbraucherdarlehen verjährt in drei Jahren

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.09.2020
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15. Deutscher Insolvenzrechtstag: Arbeitsgemeinschaft fordert für Verbraucherinsolvenzen Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Den 15. Deutschen Insolvenzrechtstag (DIT) nutzte die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sannierung des Deutschen Anwaltvereins um ihre Forderung nach einer Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen zu bekräftigen. Eine Restschuldbefreiung soll bereits nach drei Jahren möglich sein.

Aktuell beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre. Nur wenn 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sind, kann ein insolventer Verbraucher sich nach drei Jahren vorzeitig aus seiner Insolvenz befreien. Der gewünschte Erfolg dieser Regelung blieb aus: „Die in der deutschen Insolvenzordnung festgeschriebene 35 Prozent – Quote ist unrealistisch und für den durchschnittlichen Schuldner de facto kaum erreichbar“, konstatiert Kai Henning,

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AG SBV veröffentlicht Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ veröffentlicht.

Aus der Einleitung: „Die vorliegende Beschreibung stellt zusammenfassend dar, welche vielältigen Aufgaben, Leistungen und Funktionen die Soziale Schuldnerberatung erfüllt. Sie beinhaltet zentrale Aussagen zum Tätigkeitsumfang und zum Profil. Es werden grundlegende Informationen vermittelt, wie die Leistungen einer Sozialen Schuldnerberatung erbracht werden, welche Voraussetzungen für eine qualitativ wirksame Beratung gegeben sein müssen und unter welchen rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen Schuldnerberatung geleistet wird.“ – Quelle: AG SBV

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BGH zu den Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit nach § 295 InsO

Hier ein Beschluss des BGH vom 01.03.2018, der Pflichtlektüre sein dürfte (Aktenzeichen: IX ZB 32/17) – Leitsatz:

Der teilzeitbeschäftigte Schuldner muss sich grundsätzlich in gleicher Weise wie der erfolglos selbständig tätige und der erwerbslose Schuldner um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung bemühen.

Dazu RA Kai Henning in seinem aktuellen Newsletter: „Mit dieser Entscheidung lassen sich die Anforderungen an den arbeitslosen oder nur teilzeitbeschäftigten Schuldner für den Praktiker gut zusammenfassen und wiederholen.

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AG Duisburg: Bei nur geringfügigen Verfehlungen widerspricht es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die harte Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung zu verhängen

Hier der Hinweis auf Amtsgericht Duisburg, 29.5.2017, 60 IN 133/14. Daraus: „Eine Versagung der Restschuldbefreiung wäre im vorliegenden Fall unverhältnismäßig. Bei nur geringfügigen Verfehlungen widerspricht es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die harte Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung zu verhängen. Die mutmaßliche fehlende Mitwirkung hat zu keiner Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen geführt. Der Schuldner hat die fehlenden Unterlagen sämtlich bis zum Schlusstermin nachgereicht.“

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BGH zur Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Mehrkosten für medizinische Behandlung

BGH, 21.12.2017, Aktenzeichen: IX ZB 18/17:

1. Auch beim beihilfeberechtigten Privatversicherten rechtfertigen Kosten für die medizinische Behandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für den gesetzlich Versicherten und der Sozialhilfe für den Sozialhilfeberechtigten nicht übernommen würden, in der Regel keine Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens.

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AG Bamberg: Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das AG Bamberg, Beschluss v. 14.09.2017, 23 OWi 708/17 hält eine Erzwingungshaft auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren für zulässig: „Es ist dem Betroffenen auch während eines Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens grundsätzlich zuzumuten, offene Geldbußen – auch solche, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens herrühren – aus dem ihm verbleibenden Selbstbehalt bzw. aus seinem freien Vermögen in angemessenen Raten zu begleichen. Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen.“

Das sieht das LG Duisburg anders ! – siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/lg-duisburg-keine-vollstreckung-von-geldbussen-waehrend-eines-insolvenzverfahrens/– mit Anmerkung RA Kai Henning.

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Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in 2017 gesunken

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 14.3.2016: „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2017 mit 71.896 Fällen um 6,9 % niedriger als im Jahr 2016. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 % gegenüber dem Jahr 2009). Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 19.881 Fällen um 1,2 % unter dem Vorjahresniveau.“

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Rundfunkbeitrag für Zimmer in WG oder Studentenwohnheim?

Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert zum Semesterstart: www.vzhh.de/presse/rundfunkbeitrag-fuer-zimmer-wg-studentenwohnheim