Harald Thomé & Frank Jäger vom Tacheles e.V. weisen darauf hin, dass immer mehr Sozialgerichte Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen PC/Laptop/Tablet-Computer verurteilen. Sie empfehlen solche Bildungsbedarfe offensiv zu beantragen.
In Frage kommen PC/Laptop/Tablet-Computer, Schulbücher oder Eigenanteile für diese bzw. empfohlene Übungshefte, Kopierkosten, Anschaffungskosten für spezielle Taschenrechner, Schulbedarfe für über 25-jährige, die die allgemein- und berufsbildenden Schulen besuchen und keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, sowie unter Umständen weitere spezielle Schul- und Bildungsbedarfe.
Diese Bedarfe sollten mit den auf der Tacheles-Seite veröffentlichten Musterschreiben für Schüler/innen ab der Sekundarstufe I beantragt werden.
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